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Willkommen auf meiner Webseite

… und vielen Dank für ihr Interesse. Darf ich mich zunächst vorstellen:

Nach einer guten Basis-Ausbildung zur Steuerfachangestellten und einer Fortbildung zur Steuerfachwirtin habe ich in 2014 die Prüfung zur Steuerberaterin mit Erfolg abgelegt. Langjährige Berufserfahrung sowie regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen runden mein Profil ab.

Alle internen Beratungsleistungen werden von mir persönlich erbracht. Der Bereich „Lohn- und Gehalt“ wird von einem externen Anbieter Ihrer Wahl bearbeitet. Gerne kann ich Ihnen bei einem Kontakt behilflich sein.

Karin Schenke
Kanzlei für Steuerberatung

Heerweg 4
75438 Knittlingen
Telefon: +49 (0)7043 -952 924 0
Fax:          +49 (0)7043 -952 924 5
E-Mail: info@kanzlei-schenke.de

Termine nach Vereinbarung

Leistungen

Beratung

Beratung Privatpersonen

Die erste Steuererklärung, berufliche und private Veränderungen, gesetzliche Vorgaben …
Es gibt viele gute Gründe sich fachkundigen Rat zu holen. Denn die deutschen Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechungen sind sehr vielschichtig.
Zögern Sie nicht. Ein unverbindliches kostenloses Erstgespräch verschafft Ihnen schnell Gewissheit, ob sich „in Ihrem Fall“ weitere Schritte empfehlen um Steuerentlastungen in Anspruch zu nehmen.


Beratung Unternehmer

Ob freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbebetrieb, ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft:eines haben alle gemeinsam:
Es ist nichts mehr wie es mal war, und es bleibt nichts wie es ist! Ich  begleite und vertrete Sie kompetent und mit Augenmaß bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Anliegen.


Existenzgründung

Sie tragen sich mit dem Gedanken an eine selbständige Tätigkeit? Sie möchten gewerblich oder freiberuflich auf eigenen Füßen stehen und wollen nicht einfach ins „kalte Wasser“ springen?
Ein guter Finanz- und Businessplan ist der erste Schritt.Lassen Sie uns gemeinsam Strategien erarbeiten und eventuelle Fördergelder beantragen.


Buchhaltung

Ihre Finanzbuchführung darf nicht zum „Massengeschäft“ degradiert werden! Jeder Praktiker weiß: Eine gut geführte Buchführung ist die Grundlage für aktuelle Beratung, Strategien und nicht zuletzt verlässliche Basis für Ihren Jahresabschluss. Überlassen Sie dies nicht irgendwelchen Hilfskräften ohne fundierte Ausbildung! Nur ein/e Fachmann/frau erkennt mit geschultem Auge relevante umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Fallstricke. Das rechtzeitige Erkennen und Beheben (im Idealfall Verhindern) solcher Gefahren spart Ihnen Geld und Nerven. Die berüchtigte Außenprüfung der Finanzverwaltung darf Ihnen keine Sorgen bereiten!


Jahresabschluss

Der Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz ist nicht nur Grundlage für die Gewinnermittlung und Bestandteil der Steuererklärung. Er bekundet neutral den Erfolg Ihrer Leistungen im vorangegangenen Wirtschaftsjahr. Somit dient er unter Beachtung von (abweichenden) steuer- und handelsrechtlich Bilanzierungsvorschriften verschiedenen Institutionen als Grundlage zur Bewertung der Geschäftsbeziehung. Denken Sie daran: „Rating“ findet heutzutage nicht nur bei Ihrer Hausbank, sondern auch bei Kunden und Lieferanten statt!


Steuererklärungen

Beim Thema Steuererklärung denken viele erst mal nur an die Einkommensteuer. Weit gefehlt! Die Palette der Steuerarten die Sie betrifft ist so vielfältig wie das Leben: Schon der Betrieb einer Photovoltaikanlage oder die Vermietung von Räumen machen die Beurteilung umsatzsteuerlicher Sachverhalte nötig. Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist oft plan- und gestaltbar. Überlassen Sie dies nicht Ihren Erben! Liegen die Voaussetzungen für eine Ermäßigung der Grundsteuer vor? Entspricht Ihre Steuerklassenwahl oder die Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen den aktuellen Gegebenheiten? Was ist hinsichtlich Familienplanung oder Vorruhestand zu beachten? Leiten Sie einen Betrieb? Hier sind die Besonderheiten der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer oder internationaler Sachverhalte von Interesse! Die Liste kann beliebig fortgesetzt werden.


Gehaltsabrechnungen (extern)

Zur Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter sind eine Vielzahl von rechtlichen Vorgaben zu beachten. Spezialisten für diesen besonderen Bereich halten Kontakt zu Krankenkassen und Berufsgenossenschaften, sie informieren sich über Meldepflichten und Arbeitsrechtsvorschriften. Auch die Optimierung von Gehaltsbestandteilen zur Minimierung der Abgabenlast ist ein gemeinsames Anliegen, das ich gerne mit einem Lohnbüro Ihrer Wahl realisiere.

Kontakt

Karin Schenke
Kanzlei für Steuerberatung

Heerweg 4
75438 Knittlingen
Telefon: +49 (0)7043 -952 924 0
Fax:          +49 (0)7043 -952 924 5
E-Mail: info@kanzlei-schenke.de

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